Altenmarkt an der Alz (amtlich: Altenmarkt a.d.Alz) ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Traunstein
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
4162 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83352
Vorwahl
08621
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Altenmarkt an der Alz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Altenmarkt an der Alz sind several Bebauungspläne und Änderungen im Gange:
- Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen wurde durchgeführt, einschließlich Potentialflächenuntersuchungen und artenschutzrechtlichen Prüfungen für die Anlagen in den Bereichen Glött, Ödberg/Offling und Neustadl.
- Es gibt vorhabenbezogene Bebauungspläne für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in den Bereichen Glött und Ödberg/Offling, jeweils mit detaillierten Begründungen und Umweltberichten.
- Eine Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) wurde für diese Photovoltaik-Anlagen durchgeführt.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.